Informationen zur Instrumentalausbildung

Ein paar Worte zum allgemeinen Verlauf der Ausbildung:

 

Am Anfang steht die Instrumentalausbildung. Diese wird von dafür geeigneten Personen durchgeführt, das können Vereinsmitglieder, externe Ausbilder oder eine Musikschule sein.

 

In der zweiten Stufe werden die Instrumentalschüler nach gründlicher praktischer und theoretischer Ausbildung in die Miniband aufgenommen, dort wird das musikalische Zusammenspiel erlernt. Auch während der Zeit in der Miniband wird die Ausbildung beim jeweiligen Ausbilder fortgesetzt. Die Mitglieder der Miniband können während der Ausbildungszeit die Junior-Prüfung und die Prüfung zum Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Bronze ablegen. Das theoretische und praktische Wissen für die Prüfungen wird durch den jeweiligen Ausbilder vermittelt.

 

Nach einiger Zeit in der Miniband und ersten kleineren Auftritten (etwa bei unserer Adventsfeier) ist es dann Zeit, in das Jugendblasorchester überzutreten. Die Voraussetzung zur Aufnahme in das Jugendblasorchester ist der Erwerb des Jungmusiker-Leistungsabzeichens in Bronze (D1-Prüfung). Im Jugendblasorchester wird das musikalische Zusammenspiel gefestigt und weiterentwickelt. Durch vermehrte Auftritte in der Öffentlichkeit werden die Musiker und Musikerinnen des Jugendblasorchesters an das Mitspielen im Sinfonischen Blasorchester herangeführt.

Auch während der Schulung im Jugendblasorchester sollte die Ausbildung bei einem Instrumentallehrer fortgesetzt werden.

 

Die Voraussetzung zur Aufnahme in das Sinfonische Blasorchester ist dann das Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Silber (D2-Prüfung). Das theoretische Wissen für den Erwerb des Jungmusiker-Leistungsabzeichens in Silber wird den jungen Musikern in zusätzlichen Unterrichtsstunden, Lehrgängen und Workshops durch den Verein bzw. Verband vermittelt.

 

Instrumente

Ein wichtiger Punkt sind natürlich die teilweise nicht unerheblichen Kosten eines Blasinstrumentes oder Schlagzeuges.

Der Musikverein besitzt eigene Instrumente, die den Schülern und Schülerinnen für die Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Dafür wird eine monatliche Miete von 10,00 € verlangt. Die gezahlte Miete wird bei einem späteren Kauf des Leihinstrumentes angerechnet. Bei Rückgabe des Instrumentes durch den Schüler wird die gezahlte Miete zur Durchführung einer Generalüberholung verwendet. Die Miete entfällt bei Eintritt in das Sinfonische Blasorchester.

Bestimmte Mangelinstrumente (z.B. Tuba, Bassklarinette, Fagott, Kontrabass) werden bei Bedarf vom Musikverein angeschafft, um entsprechende Zuschüsse - z.B. von Verband und Gemeinde - beantragen zu können. Die Möglichkeit, das jeweilige Instrument über den Verein zu kaufen, kann von den aktiven Mitgliedern genutzt werden.

Das gesamte Schlagzeug, Glockenspiel, Percussion etc. wird vom Musikverein gestellt.

 

Beim späteren Kauf eines Instrumentes, das zum aktiven Einsatz im Musikverein genutzt wird, gewährt der Musikverein einen Instrumentenzuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten bis max. 500,- €.

 

Detaillierte Infos finden sie in unseren Ausbildungsrichtlinien, die hier zum Download bereit stehen.